CDU Münster braucht in Sachen TTIP Nachhilfe

K640_20140930_220751In einer Pressemitteilung der CDU Münster kritisierte der CDU-Kreisverbandsvorsitzende Josef Rickfelder die Gegnerinnen und Gegner des TTIP-Freihandelsabkommens und bezeichnete sie als „unseriös“. Zum einen beklagten, diese, so Rickfelder, dass hinter verschlossenen Türen verhandelt werde, gleichzeitig seien die Inhalte des Abkommens aber nicht bekannt, weil geheim verhandelt werde. Das sei ein Widerspruch, so der Christdemokrat. „Diesen Schuh werden wir uns nicht anziehn“, sagt Jörg Rostek von Mehr Demokratie.

Inhalte trotz Geheimhaltung bekannt

Tatsächlich sind bisher vorgesehene Inhalte des Freihandelsabkommens schon länger bekannt. Internetplattformen wie „TTIP-Leak“ und auch Abgeordnete der Europaparlamentsfraktion der Grünen Partei haben dazu beigetragen, dass der Versuch der Europäischen Kommission, im Geheimen zu verhandeln, weitgehend gescheitert ist. Kürzlich hat auch die Europäische Union das Verhandlungsmandat der EU-Verhandlungsführer veröffentlicht. „Die Details, die jeder, der sich informieren will, kennen kann, darf Demokratinnen und Demokratinnen nicht kaltlassen. Auch keine Christdemokraten“, so Rostek.
Mittlerweile gibt es zu den vermeintlichen Chancen des TTIP-Freihandelsabkommens auch eine ganze Reihe von Studien, die auch zu negativen Ergebnissen kommen. Zuletzt legte auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine Studie vor. Siehe Link: http://ase.tufts.edu/gdae/policy_research/TTIP_simulations.html

Klagerecht stößt auf Ablehnung

Die größten Bedenken der TTIP-KritikerInnen löst das geplante Klagerecht von Investoren gegen Staaten aus (Investorenschutzabkommen). Diese sollen vor allem dann gelten, wenn von staatlicher Seite sogenannte Handels- und Investitionshemmnisse aufgebaut werden. Diesbezügliche Streitfälle zwischen Konzernen und Staaten sollen vor Parallelgerichten – jenseits des demokratischen Rechtsstattes –  verhandelt werden, die mit drei Anwälten besetzt sind und keine Revisionsmöglichkeit vorsehen. Fällen solche Gerichte Urteile gegen einen Staat, ist dieser unter Umständen zu hohen Schadensersatzzahlungen und zum Abbau des Handelshemmnisses verpflichtet.

TTIP mit existierenden Handelsabkommen nicht vergleichbar

Schon im CETA-Abkommen gibt es bereits einen veröffentlichen Vertragsentwurf, der Passagen zu den kritisierten Schiedsgerichten als auch die so genannte „regulatorische Kooperation“, also die Beseitigung von Handelshemmnissen und die Angleichung von Standards, Niederschlag findet. Der große Unterschied zu den bisherigen Handelsabkommen der EU ist, dass diese keine Investitionsschutzkapitel enthielten, weil dies bis zum Lissabon-Vertrag noch Kompetenz der Mitgliedsstaaten war.

Katholische Arbeiterbewegung hat klare Linie

Die Gegnerinnen und Gegner des Freihandelsabkommens kommen aus allen politischen Lagern und aus allen Gesellschaftsschichten. Auch aus dem politischen Umfeld der CDU. So hat sich auch der Europakoordinator der Katholischen Arbeiterbewegung (KAB) ablehnend gegen TTIP geäußert und zur Unterstützung der selbstorganisierten europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP aufgerufen.

Wir wollen TTIP verhindern, da so Demokratie und Rechtsstaat ausgehöhlt werden. Wir wollen nicht, dass durch intransparente Verhandlungen Arbeits-, Sozial, Umwelt-, Datenschutz und Verbraucherschutzstandards gesenkt sowie öffentliche Dienstleistungen, wie die kommunale Wasserversorgung oder auch Kulturgüter dereguliert werden“, mahnt Wilfired Wienen, Koordinator des KAB-Europabüros im Einklang mit der Forderung der nun selbstorganisierten Europäischen Bürger-Initiative auf der zentralen Homepage der Katholischen Arbeiterbewegung.

Link zur CDU-Pressemitteilung: http://cdu-muenster.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=1413

Link zur Position der KAB: https://www.kab.de/startseite/freihandeslabkommen-ttip/

Homepage von Mehr Demokratie NRW: www.nrw.mehr-demokratie.de

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