OB-Kandidatur: Stichwahl sorgt für Demokratie und Spannung

K800_20140320_164013Am 13. September 2015 wählen die MünsteranerInnen eine/n neuen Oberbürgermeister/in. Erreicht keiner der Kandidierenden mehr als 50 Prozent der Stimmen, kommt es zur Stichwahl. Das erhöht nicht nur das politische KandidatInnenangebot, sondern ermöglicht es den Münsteranerinnen und Münsteranern – jenseits von strategischen Überlegungen und Kompromissen – die Person ihres Vertrauens zu wählen. Diese Chance besteht erst wieder seit 2011.

Historischer Exkurs zur Stichwahl in NRW

Denn die Stichwahl bei OB-Wahlen wurden gegen den Widerstand der CDU im Jahr 2011 wieder eingeführt. Erst seitdem ist gewährleistet, dass die Mehrheit der an der OB-Wahl teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger den Bürgermeister gewählt hat. 2007 hatte eine Koalition aus CDU und FDP die Stichwahl abgeschafft. So kam es, dass bei den Kommunalwahlen 2009 (ohne Stichwahl) in NRW insgesamt 103 gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern diese Mehrheit fehlte. In der Stadt Wülfrath bei Düsseldorf wurde eine Bürgermeisterin sogar von gerade einmal 27 Prozent der Wahlberechtigten ins Amt gewählt.

Wer wird sich durchsetzen? Stichwahl erhöht auch Spannung

„Ein solches oder ähnliches Ergebnis würde der Bedeutung des Amtes des Oberbürgermeisters in Münster nicht gerecht“, erklärt dazu Jörg Rostek, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. „Wer Münster repräsentieren will, sollte eine eindeutige Mehrheit der Menschen hinter sich bringen können und müssen.“

Doch wer wird sich durchsetzen? Bisher haben Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD und Grünen ihren Hut in den Ring geworfen. Dank Stichwahl ist nicht auszuschließen, dass eine Person, die im ersten Wahlgang noch unterliegt, doch noch den Sieg davonträgt. Im Jahr 2004 (mit Stichwahl) waren es 34 BürgermeisterkandidatInnen, die sich so letztendlich durchsetzten und die absolute Mehrheit errangen. „Eine Stichwahl sorgt nicht nur für mehr Demokratie, sondern auch für mehr Spannung“, schließt Rostek.

Weiterführende Informationen

1. Link zum Gesetz der Wiedereinführung der Stichwahl aus dem jahr 2011
2. Stellungnahme von Mehr Demokratie NRW zur Wiedereinführung der Stichwahl

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