Ordnung in den Demokratie-Baukasten!

Hannelore Wiesenack-Hauss (Sprecherin des Bürgerhaushalts Münster), Hanns-Jörg Sippel (Vorstandsvorsitzender der Stiftung Mitarbeit) und Jörg Rostek

Wie bereits in den Medien und auf dieser Homepage erwähnt, habe ich gemeinsam mit demokratiebegeisterten Münsteranerinnen und Münsteranern das „Netzwerk Bürgerbeteiligung Münster“ ins Leben gerufen. Heute besuchte ich als Teil einer Münsteraner Delegation die Stiftung Mitarbeit. Unser Ziel: Informationen einholen über das, was Bonn bereits hat und Münster noch braucht: Leitlinien zur Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung. Um genauere Details über die Ausgestaltung dieses Regelwerks zu erfahren, führten wir ein zweistündiges Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden Hanns-Jörg Sippel. Es wurde ein interessanter Austausch über bestehende Vorurteile im Umgang mit Bürgerbeteiligung, notwendige Reformen und die konkrete Ausgestaltung gelebter kommunaler Demokratie.


Leitlinien für Bürgerbeteiligung bringen Ordnung in den Werkzeugkasten politischer Partizipation. Sie regeln wann welche Instrumente der Bürgerbeteiligung angewendet werden. Sie sind die Voraussetzung einer ausreichenden Information der Bürgerschaft und erleichtern Mitwirkung und Mitentscheidung. Und sie sichern die qualitätsvolle Planung und Durchführung der Bürgerbeteiligung bis hin zur Evaluation. Wann soll welches Bürger-Beteiligungsinstrument eingesetzt werden? Wann ein „Runder Tisch“? Wann ein Ratsbürgerentscheid? Solche Fragen beantwortet ein solches Leitliniensystem.
Am 21. Mai wird es dazu ein vom Netzwerk Bürgerbeteiligung organisiertes „World Café“ geben, bei dem Mitglieder von Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen ihre Wünsche an ein Leitliniensystem Bürgerbeteiligung artikulieren können. Die Veranstaltung wird um 18.00 Uhr voraussichtlich im Hauptausschusszimmer des Stadtweinhauses stattfinden.
Sie wollen die Demokratie in Münster mitgestalten? Dann nehmen Sie Kontakt zum Netzwerk Bürgerbeteiligung auf: nbmuenster@gmx.de

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2 Kommentare

  1. Hallo Jörg, wie du weißt, habe ich ja ein ambivalentes Verhältnis zu Volksentscheiden. Ambivalent heißt nicht, dass ich sie rigoros ablehne. Da aber bei Volksentscheide die soziale Partizipationsschere noch größer ist als bei “normalen” Wahlen, müsste zunächst dieses Demokratiedefizit in der Beteiligungsquote angegangen werden. Außerdem wären Volksentscheide beispielsweise zu Schulstrukturfragen aus Antidiskriminierungsgründen zu unterbinden. Bislang sind alle Volksentscheide zum Thema Gesamtschule/ Gemeinschaftsschule/ Schule für alle gegen Gesamtschulen ausgegangen. Ganz einfach aus dem Grund, dass politisch gut aufgestellte Interessengruppen (Eltern mit akademischen Hintergrund) sozial, finanziell und kulturell benachtigte Gruppen ^nieder^stimmen. Hier müssten Volksentscheide genauso verboten werden wie in anderen Fragen, die Diskriminierungen tangieren.
    Liebe Grüße
    Andreas

    1. Hallo Andreas,

      bei den Leitlinien geht es nicht primär um Bürgerentscheide, sondern um Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerentscheid kann am Ende eines Beteiligungsprozesses stehen; muss aber nicht. Außerdem – da gebe ich dir ganz Recht – sollte in Leitlinien ein Bildungsangebot, sowie die gruppenspezifische Ansprache der Bürgerinnen und Bürgerinnen festgeschrieben werden. Langfristig kann so die Beteiligungsschere verkleinert werden.

      Ganz lieben Gruß,
      Jörg

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