Jörg Rostek (Landesvorstand Mehr Demokratie e.V NRW) kommentiert die Pressemitteilung der FDP vom 11.09.15: „Die FDP sollte erkennen, dass es nicht nur um unternehmerische Freiheit geht, sondern auch um die Freiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der marktradikale Freiheitsbegriff der FDP lässt außer Acht, dass nicht jedes Unternehmen die Ressourcen hat, die angeblichen Vorteile von TTIP und CETA zu nutzen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen würden durch die Einführung von Sonderklagerechten für Investorinnen und Investoren benachteiligt. Dass diese weder die Zeit noch die Ressourcen besitzen, um ein Schiedsverfahren zu bestreiten, darf in der Debatte genauso wenig ausgeblendet werden, wie die Frage, ob in Europa beim Verbraucherschutz weiter das bewährte Vorsorgeprinzip oder das US-amerikanische Nachsorgeprinzip gelten soll. Es geht also bei TTIP und CETA also um mehr als nur Chlorhühnchen. Es geht um den Erhalt unseres demokratisches Handlungsspielraums und damit grundsätzlich um den Erhalt der Bürgerinnen und Bürger als politischen Souverän. Dass die geplanten Sonderklagerechte für Konzerne die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler außerdem teuer zu stehen kommen könnten, soll dabei nicht unerwähnt bleiben.”
1. Was bedeutet TTIP für kleine und mittelständische Unternehmen
2. Unternehmen gegen TTIP als Pedition
3. Bundesverband mittelständischer Wirtschaft: TTIP – Chancen und Risiken für den Mittelstand
4. PM der FDP-Münster vom 11. September 2015