Wiederholter Wasserschaden in Albachten? Hölscher zieht aus!

Zweirad Hölscher musste die Geschäftsräume an der Dülmener Straße aufgrund wiederholter Wasserschäden verlassen – man kann fast sagen: fluchtartig. Das ist ein alarmierendes Signal. Denn wenn Unternehmer*innen ihre Läden nicht wegen schlechter Umsätze, sondern aufgrund gravierender baulicher Mängel aufgeben müssen, dann stimmt etwas im Grundsatz nicht.

Ich selbst stehe an den Wochenenden im Wahlkampf regelmäßig bei EDEKA Krause am Infostand – direkt neben der betroffenen Immobilie. Den Auszug von Hölschers habe ich sozusagen live miterlebt. Im Gespräch mit Angestellten und Anwohner*innen wurde schnell deutlich: Schon der Vormieter, das KIK-Bekleidungsgeschäft, ebenso wie die Bewohner*innen der oberen Etagen hatten mit Wasserschäden zu kämpfen. Alles deutet darauf hin, dass die Eigentümer ihrer Verantwortung, eine mangelfreie Immobilie zu vermieten, nicht nachkommen.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Eigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Sinne des Gemeinwohls ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Das leitet sich direkt aus Artikel 14 des Grundgesetzes ab: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Zu den grundlegenden Pflichten eines Vermieters gehört es, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und ihren ungestörten Gebrauch sicherzustellen. Schäden, insbesondere wiederkehrende Leitungswasserschäden, sind unverzüglich zu beseitigen – das ist keine Kür, sondern Pflicht.

Es bleibt zu hoffen, dass die Missstände schnell behoben werden, damit diese Immobilie in bester Lage wieder genutzt werden kann. Sollte ich in den Rat gewählt werden, werde ich die Angelegenheit aufmerksam verfolgen. Denn wenn das Problem ungelöst bleibt, ist nicht nur Albachten betroffen – letztlich schadet es ganz Münster. Leerstehende Gebäude mitten im Ort kann wirklich niemand gebrauchen.

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