Alle können mithelfen, die Wohnraumschutzsatzung umzusetzen

Leerstand in Münster
http://www.leerstandsmelder.de

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung betont die Stadt Münster, dass „Wohnraum in Münster ausschließlich dem Wohnen vorbehalten“ sei. „Ohne ausdrückliche Genehmigung darf er zum Beispiel nicht für gewerbliche Zwecke oder als Ferienwohnung zweckentfremdet oder abgebrochen werden. Auch „nicht genehmigter Leerstand“ sei, laut frisch beschlossener Wohnraumschutzsatzung, untersagt.

„Als Leerstandsmelder-Initiative freuen wir uns sehr über die eingeführte Wohnraumschutzsatzung. Nicht nur, weil wir sie schon lange einfordern; wer nun auf Leerstandsjagd geht, hilft dabei die Wohnraumschutzsatzung praktisch umzusetzen. Alle, die bei uns Leerstände eintragen, finden möglicherweise sogar illegalen Leerstand, der sanktioniert werden muss“, sagt Jörg Rostek, Mitbegründer des Leerstandsmelders in Münster.

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