Urabstimmung an der Uni Münster: zur Umfrage degradiert

Die Urabstimmung zum sogenannten Kultursemesterticket wird von einer Mehrheit im Studierendenparlament zu einer Urnenumfrage degradiert. Grund hierfür ist die Tatsache, dass das Studierendenparlament die Einführung eines Kultursemestertickets vorbereitet, obwohl das Zustimmungsquorum von 30 Prozent aller Studierenden nicht erreicht worden ist. Die Beteiligung an der Urabstimmung lag aber nur bei 18,84 Prozent. Um diesen Wiederspruch aufzuheben sollte das Zustimmungsquorums aus der Satzung der Studierendenschaft gestrichen werden.


Hintergrund: Innerhalb der Verfassten Studierendenschaft der Universität Münster gibt es direktdemokratische Elemente. So muss eine Urabstimmung aller Studierenden laut Satzung dann stattfinden, , wenn 5 Prozent (aktuell: 2130 Personen) der Studierenden das schriftlich (per Unterschriftenliste) beantragen oder die Mitglieder des Studierendenparlaments dies mit 2/3 – Mehrheit (21 ParlamentarierInnen) beschließen. Allerdings ist laut Satzung eine per Urabstimmung getroffene Entscheidung nur dann bindend, wenn mindestens 30 Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft (12778 Personen) zugestimmt, also mit „Ja“ gestimmt haben. Dieses Zustimmungsquorum, das es auch auf kommunalen Ebenen gibt, führt dazu, dass Abstimmungen aufgrund niedriger Beteiligung regelmäßig scheitern und wirkungslos bleiben. Bei der Urabstimmung der Studierendenschaft der Uni Münster über die Einführung eines sogenannten „Kultursemestertickets“ haben 87 Prozent der „abstimmenden Studierenden“ mit Ja gestimmt. Die Urabstimmung ist allerdings nicht bindend, weil das Zustimmungsquorum verfehlt worden ist.

Warum hat man ein Zustimmungsquorum, wenn man es dann doch nicht einhält? Meine Meinung: Zustimmungsquoren sind genrell kontraproduktiv. Denn demokratische Prozesse sind auf die Mitwirkung der Bürgerschaft angewiesen. Würde das Zustimmungsquorum abgeschafft, würde jede abgegebene Stimme aufgewertet. Nicht Passivität und Gleichgültigkeit würden belohnt, sondern Aktivität und Interesse. Und im Falle der Uni Münster wäre das Studierendenparlament nicht mehr gezwungen, die eigene Satzung zu umgehen.

Abschaffung des Zustimmungsquorums erforderlich
Die Abschaffung kann von einer hochschulpolitischen Liste aus dem Studierendenparlament heraus oder von den Studierenden selbst beantragt werden. Für eine Änderung der Satzung der Studierendenschaft wären 21 Stimmen im Studierendenparlament notwendig. Der Antrag zur Änderung des §35 (2) aus Abschnitt VI der Satzung der Studierendenschaft könnte dabei lauten: Ändere §53 (2) in: „Beschlüsse, die auf Urabstimmungen mit Mehrheit gefasst werden, binden die Organe der Studierendenschaft, wenn eine einfache Mehrheit zustimmt.“

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