Die Berichterstattung über die Zusammenarbeit deutscher Hochschulen mit militärischen Einrichtungen im Ausland beweist: eine Verbot von Rüstungsforschung und eine Förderung friedlicher Konfliktforschung ist nötiger denn je. Deshalb ist es erfreulich, dass die Landesregierung entschieden hat, einen entsprechenden Passus in den Gesetzesentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes aufzunehmen. Natürlich darf durch die friedlich ausgerichtete Hochschule Grundlagenforschung nicht verhindert werden. Deshalb ist ein Kriterienkatalog notwendig, der die Einordnung in friedlich-nützliche und aktiv-militärische Forschung ermöglicht und erleichtert.
Hintergrund: Auch die Universität Münster hat eine Zivilklausel (siehe Artikel). Sie ist auf Wunsch der Studierenden – in abgeschwächter Form – in die Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität aufgenommen worden.
Link zum Homepage des Wissenschaftsministeriums NRW: Von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zivilklausel
Debatte des dradio: MILITÄRFORSCHUNG – Vermintes Wissenschaftsterrain