Demokratie sticht und Stichwahl bleibt

Über allen Politikfeldern, die Politiker*innen täglich beackern, schweben die Regeln, die bestimmen, wie das geschieht und wer von den Wähler*innen dazu legitimiert ist, in ihrem Namen Macht auszuüben. Und da jede Demokratie nur so gut ist, wie die Regeln, die sie sich gibt, ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts NRW, die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister*innenwahlen für verfassungswidrig zu erklären, für mich ein großartiges Weihnachtsgeschenk.

Schon an dem Tag als ich erfuhr, dass CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahl planen, war mir klar, dass dies nicht nur demokratiepolitisch ein Fehler ist, sondern auch scheitern wird. Zu durchsichtig war der Vorteil, den vor allem die CDU damit anstrebte. Diese Manipulation von Seiten einer Regierungskoalition hat das Landesverfassungsgericht NRW zum Glück verhindert. Nur wer eine absolute Mehrheit hinter sich versammelt, kommt ins Amt. Und wer sich darüber aufregt, dass bei einer Stichwahl weniger Menschen teilnehmen, als beim 1. Wahlgang, sollte besser darüber nachdenken, wie die Wahlbeteiligung erhöht werden kann, anstatt ins Auge zu fassen, demokratiefreundliche Mechanismen ad acta zu legen. Danke an alle, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Stichwahl bleibt!

Weitere Infos zum Thema

20.12.19: (WDR) NRW-Verfassungsgericht – Stichwahl bleibt (mit Audiokommentar)

20.12.19: Urteilsbegründung des Landgerichtshofs NRW – Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

20.12.19: Fragen und Antworten zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2019 zur Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

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