Forderung nach Integrationspflicht ist „widerlich“

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Manfred Spitz und Jörg Rostek

Die CDU/CSU-Fraktion im Bund will Geflüchtete zur Integration verpflichten. Laut den Grünen Jörg Rostek und Manfred Spitz ist diese Forderung nicht nur widerlich; die Konservativen unterstellen damit Menschen in Not pauschal, sich integrativen Maßnahmen – wie Sprachkursen – zu verweigern. Dabei unterschlügen sie, dass es gerade ihre Politik war, die die Integration von Geflüchteten lange Jahre sabotierte. So durften beispielsweise bis Oktober 2015 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren gar nicht an Integrationskursen teilnehmen.

Rostek erklärt: „Einerseits wollen die Konservativen möglichst viele Menschen abschieben, andererseits fordern sie von ihnen eine zügige Integration. Das ist ein Widerspruch, der verschleiern soll, dass CDU/CSU die Menschen gar nicht integrieren will. Denn in ihren Vorstellungswelten ist das ein Verlustgeschäft. Frei nach dem Motto: warum sollte man jemandem Deutsch beibringen, den man dann sowieso abschiebt.“ Rostek fährt fort: „Gleichzeitig den Geflüchteten Unwillen zu unterstellen und Menschen in Not den schwarzen Peter unterzuschieben, ist widerlich. Denn es ist die Bundesregierung, die integrationsunwillig ist, weil sie nicht die erforderlichen Mittel bereit stellt.“

Für die beiden Grünen ist ein Sprachkurs die wichtigste Säule für eine intensive Integration und quasi obligatorisch. Wenn aber das Umfeld nicht stimme, gehe das erworbene Wissen wieder verloren. Für die Geflüchteten bedeute das: sie brauchen Kontakt mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern, um ihre erworbene Sprachkompetenz anzuwenden und einzuüben. Mit ihrer Forderung nach einer Integrationspflicht, würden CDU und CSU eine bedenkliche Stimmung schaffen, die sich auf das soziale Klima im Land negativ auswirkt und rechtspopulistischen Parteien, wie der AfD, in die Hände spiele – eine integrationsschädliche und eher gesellschaftsspaltende Politik, die ebenso falsch ist, wie nach den Vorfällen in Köln alle Flüchtlinge pauschal als frauenfeindlich darzustellen.

„Besser wäre es, mehr Sprachkurse anzubieten und bereits bestehende Angebote zu verlängern“, sagt Manfred Spitz, und meint damit unter anderem die achtwöchige Einstiegskurse für Asylbewerber mit ‘guter Bleibeperspektive’ von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese reinen Sprachkurse können noch früher besucht werden – eine Aufenthaltsgestattung ist nicht notwendig. Die Mittel standen allerdings nur bis Ende 2015 zur Verfügung, eine Verlängerung für 2016 war bisher von der Bundesregierung nicht vorgesehen. Erst kürzlich erklärte die BA, dass rund 88.000 Menschen einen solchen Kurs besucht haben. (Quelle: Mediendienst Integration).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechnet im Jahr 2016 mit bis zu 300.000 Integrationskurs-Teilnehmer*innen. Bis Ende des Jahres stünden dafür insgesamt 14.000 Lehrkräfte zur Verfügung. „Von einer Integrationsverweigerung kann bei Geflüchteten also keine Rede sein“, schließt Rostek. Gleichzeitig solle man den Kreis der Menschen, die sprachkursberechtigt sind, erweitern. In Sachen Sprachkurse schafft das Angebot die Nachfrage. Und nicht umgekehrt.

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