Die grüne Ratsfrau Susanne Dähne hat sich im aktuellen Mitgliederrundbrief von B90/Die Grünen/GAL Münster dem Thema Millieuschutzsatzung gewidmet und recherchiert, was für ihre Einführung notwendig ist. Sie stellt fest: “Die grundlegende Voraussetzung für den Erlass einer Milieuschutzsatzung ist der Nachweis eines überdurchschnittlichen Aufwertungs- und Verdrängungspotentials.” Aber das zu beweisen scheint gar nicht so einfach. So sei beispielsweise eine Plausibilitätsprüfung notwendig.