Wie kann eine Stadt aus Seenot gerettete Geflüchtete aufnehmen?

Seit Weihnachten harren vor der maltesischen Küste auf den Rettungsschiffen „Sea Watch 3“ und „Professor Albrecht Penck“ 49 Geflüchtete – darunter Frauen und Kinder – aus, weil sie nicht an Land gehen dürfen. Das ist angesichts dessen, dass sich 30 deutsche Städte mittlerweile öffentlich bereit erklärt haben, aus Seenot gerettete geflüchtete Menschen aufzunehmen, ein Unding.

Auch Münster hat in einer vom Stadtrat verabschiedeten Stellungnahme erklärt, aus Seenot Geretteten ein Obdach zu bieten, wenn sie von der Bundesregierung zugewiesen werden.

In Münster wurde die Auseinandersetzung über die Aufnahme von Mittelmeer-Geflüchteten heftig geführt. Vor allem grünen Kommunalpolitiker*innen wurde nach der Abstimmung der Resolution unterstellt, sie hätten sich nach der vorangegangenen politischen Auseinandersetzung über die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der CDU gebeugt. Der Hinweis aus der grünen Ratsfraktion, dass Kommunen nicht einfach Geflüchtete „beantragen“ könnten, ging größtenteils unter. Der Versuch, die Öffentlichkeit an die Verantwortung der Bundesregierung zu erinnern, schlug fehl. Otto Reiners, Fraktionsvorsitzender der Grünen, wies mehrfach darauf hin (siehe Video), dass selbst wenn die Stadt eine Wunschanzahl an aufzunehmenden Geflüchteten genannt hätte, ohne eine Zuweisung durch die Bundesregierung „kein einziger Geflüchteter“ Münster erreicht hätte. So entstand in der Öffentlichkeit, trotz allen ehrenamtlichen Engagements grüner Mitglieder in Organisationen, die sich um Geflüchtete sorgen, in weiten Kreisen der fälschliche Eindruck, die Grünen in Münster hätten eine politische Kehrtwende vollzogen.

Aber wie genau liefe das ab? Haben bereits Kommunen, die „Seebrückenanträge“ verabschiedet haben, aus Seenot gerettete Geflüchtete aufgenommen?

Namentlich sind mir zwei Städte bekannt, bei denen dies bisher der Fall war, nämlich Hamburg und Bielefeld. Ähnlich wie in Münster wurde auch in Bielefeld ein Seebrückenantrag vom Stadtrat verabschiedet. Anschließend war es der Oberbürgermeister Bielefelds, der aktiv wurde und in einem eindringlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst appellierte der Stadt – aus humanitären Gründen – weitere Geflüchtete zuzuweisen. Schließlich gelangten 11 minderjährige unbegleitete Geflüchtete, die ursprünglich in Malta an Land gegangen waren, nach Bielefeld. Das Bundesinnenministerium hatte sie zugewiesen, sie sollen Anfang Dezember dort angekommen sein.

Wahrscheinlich hat die Stadt Bielefeld durch ihre Bemühungen dazu beigetragen, dass sie als Zufluchtsort für die Geflüchteten in Frage kam. Wahrscheinlicher ist, dass auch die lokale Integrationspolitik der vergangenen Jahre Bielefeld für diese Aufgabe empfahl.

Aber auf welcher rechtlichen Grundlage geschah diese Aufnahme? Und kann daraus ein Vorgehen für weitere Seebrückenstädte abgeleitet werden?

Das Bundesinnenministerium bestätigte mir schriftlich, dass die Bielefelder Zuweisung der Geflüchteten mit Artikel 17 Absatz 2 der sogenannten Dublin-III-Verordnung begründet worden sei. Darin heißt es: „Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen von den Zuständigkeitskriterien abweichen können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen, und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“ Sofern keine verwandtschaftlichen Bezüge der Geflüchteten in einzelne Bundesländer bestünden, „könnten die Menschen bundesweit gem. § 42b SGB VIII auf die Kommunen verteilt werden“, so das Bundesinnenministerium.

Eine weitere juristische Variante, Mittelmeer-Geflüchtete nach Deutschland zu holen, zeigte der Einsatzleiter der Sea Watch auf. Bundesinnenminister Seehofer könne sich auf §23 des Aufenthaltsgesetzes beziehen und so einem Aufnahmekontingent zustimmen. Doch dafür müsste die Rettung von Menschenleben für den CSU-Mann von „besonders gelagertem politischen Interesse“ sein.

Ist es also für Kommunen möglich, Mittelmeer-Geflüchtete aufzunehmen?

Ja, aber offenbar nur indirekt, wenn kommunale Vertreter*innen am Ball bleiben und eine Aktivität der Bundesregierung vorausgeht. Münster und die anderen Seebrückenstädte können das nicht alleine entscheiden, aber sich, angesichts zunehmend frei werdender Wohnheimkapazitäten, als „sicheren Hafen“ anbieten. So schaffen sie nicht nur die dringend notwendige Aufmerksamkeit für das Sterben im Mittelmeer, sondern verteidigen damit auch zwingend zu erhaltende europäische Werte. Zurecht fordern die Seebrückeninitiativen Kommunalpolitiker*innen dazu auf, aktiv zu werden und einen ähnlichen Weg wie die Stadt Bielefeld einzuschlagen. Jüngst appellierte auch die Seebrücke Münster an Oberbürgemeister Markus Lewe in die Geschehnisse vor der maltesischen Küste einzugreifen. Als Präsident des Deutschen Städtetages kommt Markus Lewe hier eine noch weiterreichende Bedeutung zu.

Dass sich mittlerweile 30 deutsche Städte zur Aufnahme von weiteren Geflüchteten bereit erklärt haben, sich die Bundesregierung aber weigert, dieses Angebot anzunehmen, ist angesichts der aktuellen Bilder vor der maltesischen Küste nur schwer zu ertragen. Europaweit, das hat die Seebrückenbewegung gezeigt, sind der Platz und der politische Wille für diesen Akt der Humanität vorhanden. Sicher ist es einfach, langfristig auf ein neues europäisches Gesetz oder eine Verordnung zu hoffen, welche die Verteilung von Geflüchteten europaweit fair und verträglich regelt. Aber für Menschen in Seenot zählt jede Sekunde. Es gilt, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen und ihr diese simple Tatsache deutlich zu machen. Die juristischen Voraussetzungen dafür gibt es bereits.

Link zu Artikel 17 Absatz 2 der sogenannten Dublin-III-Verordnung

Link zu § 42b SGB VIII

Link zu §23 Aufenthaltsgesetz

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