Das Verfassungsgericht NRW hat in Münster verhandelt, ob die Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen, die insbesondere kleine Parteien trifft, rechtens ist. Meiner Meinung nach nein! Das ist ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl, der durch die Befürworter*innen nicht gerechtfertigt werden kann. Über 6.000 Stimmen wären allein in Münster von einer solchen Klausel betroffen gewesen. Hätte es die AfD mit 2,6 Prozent nicht knapp über die Hürde geschafft, hätte sich diese Anzahl auf über 9.500 Stimmen erhöht. Nicht dass ich AfD-Fan wäre, aber es sind genau solche Instrumente wie Sperrklauseln, die den Menschen das Gefühl geben, nicht wahr- und ernstgenommen zu werden.
Wer parlamentarische Vielfalt und den Wettstreit von Meinungen, der zugegeben auch mal länger dauern kann, verteufelt oder sogar als Gefahr für die Demokratie deklariert, sollte sein Demokratieverständnis überprüfen. Die Funktionsfähigkeit der Stadträte ist weder durch Kleinstparteien bedroht, noch sind ehrenamtliche Wähler*innengruppen parlamentarische Störenfriede. Im Gegenteil. Oft sie sie es, die eingefahrene Prozesse und Vorgehensweisen in Frage stellen. Ihre Arbeit wird viel zu wenig gewürdigt.
Weitere Argumente gegen Sperrklauseln findet ihr bei Mehr Demokratie e.V.: Parteien klagen gegen Sperrklausel