Vergangenen Dienstag haben sich die Grünen in Münster auf ihrer Mitgliederversammlung gegen die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen von 2,5 Prozent ausgesprochen. Damit folgten sie dem Antrag, den ich gemeinsam mit anderen Grünen ins Plenum eingreicht habe. Die Rede, die ich vor der Mitgliederversammlunge hielt ist hier dokumentiert:
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Grünen haben gemeinsam mit der SPD und der CDU einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der eine Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Wahlen in Kommunen in NRW vorsieht. Und wie so oft, wenn Demokratie beschnitten werden soll, wird die Beschneidung mit dem Erhalt oder der Bewahrung von Demokratie gerechtfertigt.
Die Befürworterinnen und Befürworter einer Sperrklausel argumentieren, dass die Räte in den Gemeinden zersplittert seien und in vielen Fällen drohe (!) sogar die „faktische Handlungs-und Funktionsunfähigkeit der kommunalen Vertretung“. Das Schreckenszenario, das hier aufgebaut wird, hält aber einer näheren Betrachtung nicht stand. In keinem der 427 Kreise und Gemeinden ist die Arbeit durch die Parteienvielfalt derart eingeschränkt, dass die Funktionsfähigkeit der Stadträte gefährdet wäre. Das ist schlichtweg nicht der Fall.
Als das Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel bei der Wahl des Europaparlaments kippte, begründete es dies unter anderem mit den Worten: „Die Ausgestaltung des Wahlrechts unterliegt einer strikten verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Dies folgt aus der generellen Erwägung, dass die parlamentarische Mehrheit mit Regelungen, die die Bedingungen der politischen Konkurrenz berühren, gewissermaßen in eigener Sache tätig wird und gerade bei der Wahlgesetzgebung die Gefahr besteht, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt. Aus diesem Grunde kann die verfassungsgerichtliche Kontrolle auch nicht durch Zubilligung von weitgehend frei ausfüllbaren Prognosespielräumen zurückgenommen werden.“
D.h. was sein könnte, darf bei der Debatte um eine Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in NRW, keine Rolle spielen und ist für das Bundesverfassungsgericht als Argumentationsgrundlage nicht ausreichend. Und das ist auch gut so. Wie oft hören wir Grüne böse Unterstellungen darüber, was sein könnte, wenn unsere politischen Forderungen Realität würden. Nein, solche Behauptungen schüren nur Angst und Angst ist eine schlechte Ratgeberin.
Erfahrung ist da eine weit bessere. In Münster haben wir Grüne stets mit kleinen Parteien und Wähler*innengemeinschaften zusammengearbeitet. Zugegeben lief das von Fall zu Fall nicht immer reibungslos, aber von einer Funktionsunfähigkeit waren wir auch in Münster meilenweit entfernt. Nur weil die politische Vielfalt in einem Gremium zunimmt und es schwer wird Mehrheiten zu bilden, wird eine Demokratie nicht zusammenbrechen. Es wird eben einfach nur anstrengender und bedarf kreativer Lösungen. Eine kreative Lösung haben wir in Münster gefunden, nämlich die Findung von Mehrheiten mit wahlweise unterschiedlichen Parteien.
Im Gesetzesentwurf von CDU, Grünen und SPD wird die Unfähigkeit zwischen zwei Parteien Mehrheiten zu bilden geradezu mit der Funtionsunfähigkeit der kommunalen Demokratie gleichgesetzt. Es bestünde, die Gefahr, dass die politische Vielfalt in den Stadträte dazu führen, dass „Große Koalitionen“ „faktisch als dauerhaften Zustand zu manifestieren und damit quasi zu institutionalisiert“. Wovor hat man denn nun Angst: vor kleinen Parteien oder großen Koalitionen? Einen solchen mehrheitssuchenden Blick ist typisch für Parteien, aber auch typisch für uns Grüne?
Den Antrag den einige Grüne nun gemeinsam hier einbringen lautet deshalb ganz einfach: „Die Grünen in Münster lehnen eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen entschieden ab. Wir fordern die grüne Landtagsfraktion auf, von ihrer Absicht, gemeinsam mit der SPD eine Wahlhürde zu errichten, abzusehen.“
Denn eine Sperrklausel ist ein massiver Eingriff in ein demokratisches Gemeinwesen. Umso mehr dann, wenn man versuchen will, sie , wie geplant, in die Landesverfassung selbst aufzunehmen, um sie somit als verfassungskonform zu tarnen. Eine Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in NRW würde die Gleichheit der bei der Wahl abgegebenen Stimmen beenden. Zahlreiche von Bürgerinnen und Bürgern abgegebene Stimmen würden nicht mehr anerkannt und wären für die Tonne. Vor allem deshalb ist eine Sperrklausel verfassungswidrig. Sie ist ein derart harter Einschnitt in das demokratische Gemeinwesen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen nur dann erlaubt, wenn „der konkrete Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten“ erbracht ist. Und den gibt es momentan wie gesagt nicht.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Hände im Spiel, aber das Spiel nicht in der Hand. Jede demokratisch legitimierte Regierung muss sich davor hüten, ihre Kompetenz überzustrapazieren oder ihre Macht, die ihr die Wählerinnen und Wähler zugestanden haben, zu missbrauchen. Das gilt ganz besondes für uns Grüne. Wir dürfen die Macht, die wir von den Menschen haben, nicht dazu benutzen, andere Parteien an den Rand zu drängen und in die Ecke zu drücken. Nur weil die Verhandlungen manchmal schwierig sind oder uns von jemanden die Nase nicht passt, ist das kein Grund, flächendeckend in ganz NRW kleine Parteien und Wählergemeinschaften abzuqualifizieren. Es ist als Parteien nicht unsere Aufgabe, zu bestimmen, wer in ein Parlament einzieht, sondern die der Wählerinnen und Wähler. Und es ist nicht an uns die Arbeitsfähigkeit oder die Nützlichkeit kleiner Parteien einzustufen, sondern auch da ist das die Angelegenheit der Wählerinnen und Wähler. Wenn kleine Parteien sich streiten und spalten oder keine Kompromisse mit uns eingehen und dadurch nichts erreichen, sollten die Wählerinnen und Wähler diese abstrafen. Genauso wie sie diese durch eine Wiederwahl belohnen können, wenn diese in Koalitionsverhandlungen an einer ihnen wichtigen politischen Position festgehalten haben und Rückgrat beweisen.
Warum wählen Menschen kleine Parteien? Es ist schlicht ihre Antwort auf die Welt, die sie vorfinden und die sie wahrnehmen. Jeder und jede sollte die Parteien wählen dürfen, die auf dem Boden der Verfassung stehen und er oder sie für richtig hält – und zwar ohne Angst davor, dass diese an einer Mauer wie der Sperrklausel zerschellen. Gebe es eine Sperrklausel, würden die Wählerinnen und Wähler dazu verleitet, taktisch zu wählen, d.h. anstatt die Partei zu wählen, die ihrer Interessenslage entspricht, wählen sie eine Partei, die eher die Chance hat, die Prozenthürde zu überwinden. Oder sie wählen überhaupt nicht mehr. Das würde nicht nur vielen Kleinparteien in zahlreichen Städten das Genick brechen, sondern vielerorts auch unseren grünen Parteifreundinnen und Parteifreunden.
Natürlich ist die Vielfalt eine Herausforderung. Sie kostet Zeit und Geld und Nerven, aber letztlich haben wir Grüne Vielfalt immer als Bereicherung Verstanden und nicht als Defizit.
Wir Grüne sollten von solchen Sperrklausel schon aus Prinzip Abstand nehmen. Für uns sollte gelten: Wahlen sind nicht dazu da, um Parteien ein komfortables Wahlergebnis zu bescheren oder eine reibungslose Ratssitzung, sondern dienen dazu, den politischen Willen der Bevölkerung auszudrücken. Alles Weitere ist eine Frage der Organisation. Welche Parteien in ein Parlament einziehen dürfen und welche nicht, dürfen nicht die Parteien entscheiden, sondern der Souverän: die Wählerinnen und Wähler.
Eine Eigenschaft der Grünen ist, dass sie Vielfalt als Chance und Stärke begreifen. Dies gilt auch für die Kommunalpolitik. Würden die Grünen die Sperrklausel unterstützen, würden sie diesen politischen Grundsatz ohne Not preisgeben. Besser wäre es, den Wettbewerb der Parteien anzunehmen und zunächst nur Vorschläge zur Stärkung der Kommunaldemokratie umzusetzen. So könnte man Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen einzuführen. Dann wären beispielsweise Überhangmandate ausgeschlossen, die Räte würden kleiner und die kommunalen Haushalte würden entlastet. Außerdem könnte die Landesregierung die Kommunen in NRW auf vorbildliche Geschäftsordnungen absuchen, um ein „best practice“-Verfahren auszuarbeiten und den Kommunen zur Übernahme vorzuschlagen usw. usw. Und viele gute Vorschläge würden von den Grünen in NRW ja auch benannt. Und sie sind alle besser als demokratisch gewählte Parteien durch eine Hürde von der Mitwirkung in der Gemeinde auszuschließen.
Deshalb stimmt bitte für unseren Antrag. Recht herzlichen Dank.