Pressemitteilung: „Ein Fausthieb in die Magengrube“ – Mehr Demokratie Münster kritisiert Sperrklauselbeschluss der Grünen

Enttäuscht nimmt Mehr Demokratie Münster die Haltung der NRW Grünen zur Kommunalwahl-Sperrklausel zur Kenntnis. „Die Einführung einer niedrigschwelligen Sperrklausel von höchstens drei Prozent kann eine Möglichkeit sein, die Funktionsfähigkeit der Räte zu sichern“, heißt es im Beschluss des Landesparteirates der Grünen NRW. Mit den Grünen hätten SPD und CDU im Landtag NRW die erforderliche 2/3-Mehrheit, sich den Wunsch, die Sperrklausel in die Landesverfassung zu schreiben, zu erfüllen.

„Auch wenn die Grünen gleichzeitig gute Vorschläge machen, wie die kommunale Demokratie verbessert werden kann, wäre ein Ja zu einer Prozenthürde ein Fausthieb in die Magengrube aller Grünen, die basisdemokratische Werte vertreten“, sagt Jörg Rostek, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie NRW. „Die Grünen haben vor der Wahl beschlossen, überflüssige Demokratiehürden abzubauen. Mit der Sperrklausel würde aber eine zusätzliche geschaffen.“

Keine Grundlage und verfassungswidrig

Tatsächlich entbehrt die Behauptung, kleine Parteien würden die Demokratie gefährdet, jeder Grundlage. Selbst ein von der SPD-Fraktion im Landtag in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der vom Verfassungsgerichthof des Landes geforderte Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten auch nach der jüngsten Kommunalwahl nicht gegeben ist. Ebenso ist höchst fraglich, ob eine Sperrklausel dem Grundgesetz entspricht. So erläutern Wahlrechtsexperten von Wahlrecht.de auf ihrer Internetseite, dass eine Sperrklausel ein Verstoß gegen das Grundgesetz wäre, das wie die Landesverfassung das Prinzip der Gleichheit aller bei einer Wahl abgegebenen Stimmen hochhält. Gebe es eine Sperrklausel wären die für betroffene Parteien abgegebene Stimmen bedeutungslos und damit weniger bis gar nichts mehr wert. Das Prinzip der Gleichheit wäre somit klar verletzt.

Parteiarbeit ist Ehrenamt / Meinungsvielfalt nicht gefährden

Der Beschluss der NRW-Grünen verkennt außerdem, dass vor allem in der Kommune, Parteiarbeit bürgerliche ehrenamtliche Arbeit ist. Durch die Organisation in (Klein-)Parteien wird den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde die Möglichkeit eröffnet, in ihrer Stadt Akzente zu setzen und Innovationsideen einzubringen. Durch eine Sperrklausel würde die Meinungsvielfalt beschnitten; abweichende Meinungen zu kommunalen Themen ausgegrenzt. Viele kluge und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Lösungen vor Ort einsetzen wollen, würden an der Prozenthürde scheitern.

„Eine Eigenschaft der Grünen ist, dass sie Vielfalt als Chance und Stärke begreifen. Dies gilt auch für die Kommunalpolitik. Würden die Grünen die Sperrklausel unterstützen, würden sie diesen politischen Grundsatz ohne Not preisgeben. Besser wäre es, den Wettbewerb der Parteien anzunehmen und zunächst nur Vorschläge zur Stärkung der Kommunaldemokratie umzusetzen“, schließt Rostek.

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