Stell dir vor, du hast mehrere Monate lang insgesamt 3.400 Unterschriften in deiner Gemeinschaft gesammelt, um einen Bürgerentscheid durchzuführen und zwei Stunden vor der Sitzung, in der das Parlament die Unterschriften annehmen will, teilt dir der Vorsitzende der Regierungsmehrheit mit, dass deine Sammlung ungültig gewesen sein soll. Denn 1. Wäre der Abstimmungsgegenstand ungültig, weil sich das Parlament bereits mit dem Thema beschäftigt habe und 2. sei er sowieso nicht Angelegenheit des Parlaments. So geschehen an der Uni Münster am Montag, den 07.11. 2016. Gesammelt hat die Hochschulgruppe Fossil Free. Widerspruch eingelegt hat der AStA-Vorsitz – aus den oben genannten Gründen.
Was lief schief? Tatsache ist, es gibt die Möglichkeit eine Urabstimmung unter allen Studierenden durchzuführen. Aber sich widersprechende Ordnungen und kein vernünftiges Verfahren, das die Unterschriftensammlung frühzeitig ausreichend überprüft und die Studierendenvertretung zwingt, verbindliche Aussagen über die Qualität der Sammlung zu treffen. Nur so ist es zu erklären, dass die Gruppe Fossil Free (siehe Foto), die Anfang des Jahres 2016 das erste Mal Pläne für eine Unterschriftensammlung schmiedete, derart an die Wand gefahren worden ist.
Der Verfassten Studierendenschaft, genauer: dem Präsidenten des Studierendenparlaments wurde von Fossil Free am 07. März 2016 das erste Mal mitgeteilt, dass sie Unterschriften für eine Urabstimmung sammeln werden. Sie schickten dem Präsidium den Entwurf der Unterschriftenliste zu, damit es sie „absegnet“. Auf die Frage nach Formalia und Fristen für die Urabstimmung verwies der damalige StuPa-Präsident auf die Satzung und die Verfahrensordnung für die Durchführung von Urabstimmungen. Zitat: “Der Antrag müsste demnach beim Präsidium eingehen, welches wiederum einen Urabstimmungsausschuss einberuft. Dieser prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.”
Zu diesem Zeitpunkt strebte Fossil Free noch eine Urabstimmung im Sommersemester 2016 an. Die Gruppe ging davon aus, dass alles so passiert, wie es in der Satzung vorgesehen ist, nämlich dass das StuPa nach dem Einreichen der Unterschriften unverzüglich einen Wahltermin festlegt, der spätestens 63 Kalendertage nach dem Einreichen der Unterschriften liegt. „Zwar beschäftigten wir uns mit den Verordnungen, da wir aber weder Jurist*innen sind noch viel Erfahrung mit solchen Texten haben, fielen uns viele Vorgaben nicht auf“, so Fossil Free.
Uns so legten sie los und sammelten während des Sommersemesters Unterschriften, damit die Studierenden der Uni Münster die Möglichkeit hätten, über die Frage abzustimmen, ob sich die Uni Münster von allen klimaschädlichen fossilen Geldanlagen trennen soll. Sie besuchten Vorlesungen und sammelten im Bekanntenkreis. „Als wir im Juni merkten, dass wir unser Ziel in diesem Semester nicht erreichen würden, da wir einfach zu wenige Menschen waren, beschlossen wir, die Urabstimmung doch zusammen mit den StuPa-Wahlen, von denen wir wussten dass diese immer im Herbst stattfinden, durchzuführen“, erklärt Fossil Free.
Am 6. Juli 2016 besuchten die beiden AStA-Referentinnen des Referats für Ökologie und Tierschutz das Plenum von Fossil Free. „Wir […]besprachen die Überarbeitung des Divestment-Readers und erzählten ihnen von der Urabstimmung und unseren Plänen diese gemeinsam mit den StuPa-Wahlen durchführen zu lassen“. Gemeinsam erstellten sie einen Zeitplan für den Reader, der so ausgerichtet war, dass er rechtzeitig vor den Wahlen fertig sein würde. Die Aktiven von Fossil Free nutzen die Gelegenheit, auch die geplante Urabstimmung anzusprechen. „Wir baten sie, uns zu informieren sobald das Datum für die Wahlen feststeht. Aufgrund dieser Absprachen gingen wir davon aus, dass unser Vorhaben auf jeden Fall innerhalb des AStA kommuniziert werden würde“, sagt Fossil Free.
Um an der Uni Münster eine Urabstimmung zu beantragen sind ca. 2.200 Unterschriften (d.h. von 5 % der Studierenden) erforderlich. Da Fossil Free noch hunderte Unterschriften fehlten, legten sie einen beeindruckenden Endspurt ein. „Wir stießen auf eine Frist von 21 Tagen in der Urabstimmungsverordnung (§§ 8 und 10), was unserem Verständnis nach hieß, wir könnten spätestens am 7.11. alle Unterschriften einreichen.“ Die Gruppe suchte Kontakt mit dem Vorsitzenden des Ausschusses des Studierendenparlaments, der für die Organisation der Wahlen zuständig ist. Bei einem Treffen am 18. Oktober stellte sich zur Verwunderung der Aktivist*innen heraus, dass dieser 1. noch nie von der beabsichtigten Urabstimmung gehört hatte und dass es 2. noch weitere Fristen gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Was Fossil Free nicht wusste war, dass die unbedingt einzuhaltende Frist nach §9 Abs. 1 der Wahlordnung ist, dass spätestens 35 Tage vorher die Urabstimmung öffentlich bekannt gemacht werden muss. Also beantragte Fossil Free eine „Dringlichkeitssitzung“ des Parlaments, die am 24. Oktober auch stattfand. „Da uns schätzungsweise noch 800 Unterschriften fehlen, sammelten wir am Wochenende und am Montag, sodass wir am Ende auf über 3400 Unterschriften kamen“, erläutert Fossil Free. Als wir gegen 16 Uhr mit dem Zählen der Unterschriften fertig waren, erreichte uns die Nachricht der AStA-Vorsitzenden, dass sie die Urabstimmung nicht genehmigen könne, da der Abstimmungsgegenstand unzulässig sei. Zwei Stunden vor der Sitzung!“ Ein Supergau.
Nicht nur wurde von einigen Parlamentarier*innen Fossil Free die Schuld für das Versagen der demokratischen Institutionen der Studierendenschaft angelastet, insbesondere die Liste „Die Liste“ tat sich dabei unrühmlich hervor, sondern das Vorhaben wurde auch grundsätzlich in Frage gestellt. Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Studierendenparlaments der Uni Münster vom 24.10.16: „Seid ihr sicher, dass die Unterschreibenden auch tatsächlich wussten, was sie da unterschrieben haben?“, so ein Vertreter der Liste DIE LISTE. Ein Parlamentarier der Liberalen Hochschulgruppe folgte der Argumentation des AStA-Vorsitzes, in dem er sagte: „Wir haben einen Beschluss des Studierendenparlaments dazu. Eine Urabstimmung ist nur dazu da, einen Appell bzw. einen weisenden Beschluss an das StuPa zu richten, abhängig vom Ausgang der Urabstimmung. Das bedeutet, das einzige was bei einer Urabstimmung passiert, ist, dass wir als StuPa in einem erneuten Beschluss an die Uni appellieren, solche Geldanlagen zurückzuziehen. Für mich bedeutet das, dass der Sinn dieser Urabstimmung nicht gegeben ist, da es einen solchen Beschluss letztes Jahr vom StuPa schon gab, d.h. das StuPa steht da auch auf eurer Seite. Ihr wollt damit nur Aufmerksamkeit erreichen, was dieses Thema zwar braucht, aber in keinem Verhältnis zu dem Aufwand und den Kosten steht.” Und weiter: “Zudem kann eine Urabstimmung nur zustande kommen, wenn es um grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft geht. Diese Angelegenheit ist keine grundsätzliche Angelegenheit der Studierenden, sondern des Senates bzw. der Universität selbst. Hier hat das StuPa nicht die Kompetenz und Möglichkeit, etwas Nachhaltiges zu beschließen.” Die AstA-Vorsitzende unterstrich: “Das ist tatsächlich auch uns schon aufgefallen und wurde den Antragsstellern heute Nachmittag kommuniziert. Sie haben sich trotzdem dazu beschlossen, den Antrag heute Abend zu stellen. Ich möchte sagen, dass ihr hier entscheiden und darüber abstimmen könnt, aber ich als Rechtsaufsicht werde den Antrag dann einkassieren und diesen als nicht durchführbar erklären.” Fossil Free konterte: “Wir sind schon seit mehreren Jahren dabei, die Uni in diese Richtung zu bearbeiten. Mit verschiedenen Gremien zu reden, hat leider wenig gebracht und die Auseinandersetzung mit Senat und Rektorat lieferte keine Ergebnisse. Daher nun dieser Weg einer Urabstimmung. In unseren Augen hat sich durch den Beschluss des StuPas vom Mai wenig getan und nicht viele wissen überhaupt davon. In unseren Augen ist eine Urabstimmung auch mit einer Wahlbeteiligung <20 Prozent eine größere Kraft als das Studierendenparlament, da mehr Menschen diesem Antrag direkt unterstützen. (…) Wir sind leider nur eine kleine Gruppe und konnten neben der Kampagne dazu nicht viel erreichen. Wir haben das nicht aus den Augen verloren. Unser nächster Schritt nach der Urabstimmung wäre ein erneuter Antrag im Senat, weil wir glauben, dass die Urabstimmung dafür ein wichtiges Instrument der Überzeugung im Senat darstellt. Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam einen Antrag im Senat formulieren können (…) Wir sind der Meinung, dass ein Thema wie der Klimawandel uns als Studierende auch mit betrifft. Von daher sehen wir dann doch die Rechtmäßigkeit und die Zuständigkeit der Studierenden. Wir möchten das weiterhin beantragen, aus dem Grund, dass die rechtlichen Schritte nicht so ganz klar sind. Wir möchten von Fossil Free auf der sicheren Seite sein und die Richtigkeit in vollem Ausmaße prüfen zu lassen.”
Letztlich wurde die Entscheidung über die Urabstimmung vom Parlament vertagt. In der zwei Wochen später stattfindenden Sitzung des Studierendenparlaments reichte Fossil Free ordnungsgemäß die Unterschriftenlisten ein und der anwesende stellvertretende AStA-Vorsitzende beanstandete, wie angekündigt, die Rechtmäßigkeit der Unterschriftensammlung. „Bist du dafür, dass sich die Universität Münster von allen Geldanlagen in klimaschädliche, fossile Unternehmen trennt?“ Ob die Studierenden diese Frage in einer Urabstimmung beantworten dürfen, prüft nun die Rechtsaufsicht der Universität Münster. Ich selbst habe das Wissenschaftsministerium NRW um eine Stellungnahme in diesem Fall gebeten. Es hat mir geantwortet, dass ich mich an die Rechtsaufsicht der Universität wenden soll. ô_o
Fazit: Damit Demokratie in einer Institution wie der Verfassten Studierendenschaft leben kann, bedarf es klarer Regeln und viel Kommunikation. Dies hat in diesem Fall an der Uni Münster nicht funktioniert. Da Urabstimmungen zu selten stattfinden und die Studierenden an den Hochschulen natürlicherweise eine hohe Fluktuation aufweisen, kommt es kaum zur Bildung und Weitergabe von von Wissensbeständen über das Procedere der direkten Demokratie. Umso wichtiger wäre es, ein Prüfungsverfahren für Unterschriftensammlungen zu entwickeln und in den grundsätzlichen Satzungen zu implementieren. Ebenso offen bleibt die Frage, wie weit das Mandat der Mitglieder der Verfassten Studierenden reicht. Dürfen sich Studierende, die sich in der Verfassten Studierendenschaft engagieren, zum Klimawandel äußern? Zur Flüchtlingsfrage? Zu Arbeitsplatzverhältnissen und der Gleichstellung von Mann und Frau? Zu Kriegseinsätzen? Zum Datenschutz oder zu Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA? Und falls nicht, wollen sie dafür kämpfen, dass sie es dürfen? In dieser letzten Frage scheinen die Studierenden je nach dem, wo sie politisch stehen, unterschiedlicher Auffassung zu sein. Ich würde mir hier ein eindeutiges „Ja“ wünschen. Auch wenn das bedeutet, Risiken einzugehen.
Die Hochschulgruppe “Fossil Free Münster” hat mittlerweile eine eigene Stellungnahme abgegeben.