Antragsteller: Bundesvorstand (beschlossen am: 01.10.2019)
HIER HART GEKÜRZT!
Z.82/83: Wohnen als Grundrecht ins Grundgesetz schreiben.
Z.111: „kommunale Wohnungsgesellschaften gestärkt werden“
Z.112: „Gründungsoffensive für neue Gesellschaften“
Z.112: „Kommunen unterstützen“
Z.115: Einführung einer „neuen Wohngemeinnützigkeit“.
Z.115, 116: Erhöhung des Bestandes dauerhaft gebundener Sozialwohnungen um mindestens eine Million erhöhen in den nächsten 10 Jahren durch Neubau und Zukauf von bestehenden Wohnungen.
Z.118: „Einführung eines öffentlichen Investitionsprogramms von zusätzlich drei Milliarden Euro jährlich, finanziert durch die Abschaffung des Baukindergeldes.“
Z121: Öffentliche Förderung für
Vermieter*innen, die sich dazu verpflichten, dauerhaft an Menschen
mit geringerem Einkommen und zu günstigen Mieten zu vermieten.
Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Befreiung
der Gewinne von der Ertragsbesteuerung. Finanziert durch die
Abschaffung der Gewerbesteuerbefreiung für nicht gemeinnützige
Wohnungsgesellschaften ab. Einsetzung des Erbbaurechtes.
Z139: Einführung einer verbindliche Quote an Sozialwohnungen bei Baugenehmigungen. Erhöhung der Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen. Einführung einer neuen Kategorie für Menschen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 50 Prozent übersteigt. Bei diesen Sozialwohnungen gelten dann entsprechend weniger strenge Kriterien bei der Miethöhe und es wird eine Teilförderung gewährt.
Z153: Schaffung einer
Wohngemeinnützigkeits-Aufsicht, welche die
Einhaltung der
Kriterien kontrolliert. Einführung einer Mietermitbestimmung.
Z165: Aufstockung des KfW-Programms „Altersgerechter Umbau“
Z166: Ergänzung der Städtebauförderung um einen Teil für inklusive Quartiere und Dörfer.
Z180: Einführung einer Investitionszulage im Rahmen einer „Grünen Bauflächenoffensive“.
Z.184: Förderung der Wiederbelebung leerstehender Häuser und Wohnungen.
Z.192: Organisation von Beteiligungsprozessen, in denen Menschen „frühzeitig mitentscheiden können, was gebaut, aber nicht verhindern können, dass gebaut wird.“
Z.195: Förderung der Kommunen, im Sinne der vertikalen Siedlungsentwicklung.
Z.199: Erhalt ungenutzte Brachen und erschließung neuer öffentlicher Räume.“
Z.203: Begrünung von Dächern und Fassaden. Senkung der Flächeninanspruchnahme auf maximal 30 Hektar pro Tag. Restaurierung von unbenötigten Siedlungsflächen für jede Versiegelung spätestens ab 2030.
Z.211: Ausbau des ÖPNV in ländlichen Regionen.
Z. 230: Unterstützung der Kommunen bei einer aktiven gemeinwohlorientierten Bodenpolitik.
Z.234: Preiswerte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an Kommunen. An Investor*innen sollen Grundstücke nur noch erbbaurechtlich vergeben werden.
Z.239: Weiterentwicklung der BimA in einen gemeinnützugen Bundesbodenfond.
Z.250: Unterstützung von Kommunen, die mit Hilfe des Baurechts bauunwillige Eigentümer*innen als ultima ratio enteignen wollen.
Z.254: Erhöhung der Grundsteuer für unbebaute Grundstücke und zeitliche Befristung von Baugenehmigungen durch die Länder.
Z.276: Kommunen sollen planungsbedingte Wertsteigerungen teilweise abzuschöpfen und für kommunale Infrastrukturen, soziales Wohnen und Umwelt einsetzen können.
Z.284: Ausweitung des kommunalen
Vorkaufsrechts auf alle Gebiete der Stadt. Die
Ausübungsfrist
von zwei Monaten soll auch bei Share Deals und Zwangsversteigerungen
gelten.
Z.288: Einrichtung einer Rechtberatungsstelle zwecks Gründung eines Online-Katasters über brachliegende und verfallende Grundstücke.
Z. 300: Aufstellung des Aktionsplans
„Faire Wärme“ mit sieben Milliarden Euro im
Jahr für
Planung, Investitionen und bezahlbaren Wohnraum und für
ressourcenschonendes Bauen,
zum Beispiel durch modularen Holzbau.
Reduktion von Hemmnissen im Baurecht für serielles und
modulares
Bauen in der Musterbauordnung. Schaffung eines
Gebäuderessourcengesetzes, das die ganzheitliche
Lebenszyklusbetrachtung für ein Gebäude in den Blick nimmt.
Z. 306: Förderung von Modellprojekten im 3D-Druck-Bau.
Z.319: Förderung des nachhaltigen Gebäudebaus mit Holz durch ein Marktanreizprogramm
Z.321: Anrechnung der CO2-Speicherfähigkeit nachwachsender Rohstoffe im Gebäudeenergiegesetz.
Z. 328: Förderung kommunaler IT-Infrastruktur
Z.339: Verbesserung der Verfolgung von Zweckentfremdung von Mietwohnungen als Ferienhäuser
Z.353: Rechtsanspruch auf Tauschen des Mitvertrags
Z.389: Wo Wohnraummangel und Belange der Stadtentwicklung es erfordern, sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, ein „Innenentwicklungsgebiet“ festzulegen.
Z. 407: Unterstützung des
Fachkräftezustroms aus dem Ausland durch ein modernes
Einwanderungsrecht.
Z.420: Reform der Mietpreisbremse
Z.434: Reform des Mietspiegels
Z.452: Reform des Mietrechts
Z. 463: Aktionsprogramm gegen Wohnungsnot
Z.470: Eigenbedarfskündigung soll auf die nähesten Verwandten beschränkt werden.
Z.476: Förderung des Milieuschutzes
Z. 483: Einführung von Gruppenklagen
Z.483: Öffentliche Mietpreiskontrolle
Z.491: Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Z.459: Einführung des Verbandsklagerechts
Z. 495: Einrichtung einer Fachstelle für von Diskriminierung betroffenen Personen
Z. 513: Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Mietpreis
Z. 530: Beendigung von steuerfreien Share Deals
Z. 533: Progressive Grunderwerbssteuer der Länder
Z. 547: Das Transparenzregister soll öffentlich zugänglich werden
Z. 558: Einführung einer Obergrenze beim Immobilienbargeldkauf
Z. 559: Verpflichtung der Makler*innen zur Überprüfung der Geldherkunft
Z. 572: Steuerliche Begünstigungen nur noch für gemeinnützige Immobilien
Z. 597: Statt heute acht Prozent der
Kosten sollen höchstens vier Prozent im Jahr auf die Miete umgelegt
werden dürfen, jedoch nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter und
Monat in acht Jahren. Die Berechnung der Umlage soll dabei die Höhe
der
maximal verfügbaren öffentlichen Fördermittel
berücksichtigen, um einen Anreiz für die
Vermieter*innen zu
schaffen, sie auch in Anspruch zu nehmen. Mieter*innen sollen einen
Gutschein für einen kostenlosen Klima-Check erhalten, um zu
ermitteln, wo sie Energie und
Kosten einsparen und das Klima
schützen können. Eine Beschwerdestelle für Mieter*innen soll
künftig im Streitfall klären, ob die Modernisierungsmaßnahmen
tatsächlich wie angekündigt
Energie und Kosten einsparen und im
Einklang mit Energiesparrecht und Sanierungsfahrplan
sind.
Selbstnutzende Eigentümer*innen sollen einen Steuerbonus bei der
energetischen
Sanierung ihrer Wohnungen und Häuser erhalten.
Z. 615: Einführung eines Energiespargesetzes
Z. 618: Reform des Energiesparrechts
Z. 624: Passivhaus soll Neubaustandard werden.
Z. 626: Wird die Heizung neu eingebaut oder getauscht, müssen künftig Anteile erneuerbare Wärmeenergie wie Wärmepumpen, Solarwärme oder CO2-arme Nahwärme aus einem anliegenden Netz eingesetzt werden. Öffentliche Förderung gibt es nur ab einem solchen Klimapfad.
Z. 636: Ölheizungen dürfen nicht mehr eingebaut werden. Zusätzlich wollen wir ein Förderprogramm für den Tausch von Öl- und Gasheizungen gegen moderne Heizungen mit Sonnenwärme, Wärmepumpe oder Holz auflegen. Ebenso soll der Einsatz von erneuerbarer Wärme ab sofort verpflichtend werden, wenn eine fossile Heizung sowieso ausgetauscht wird.
Z. 649: Öffnung der Wärmenetze für die Einspeisung erneuerbarer Wärme, etwa von großflächigen Solarthermieanlagen, hocheffizienten Groß-Wärmepumpen und Power-to-Heat aus temporären Stromüberschüssen. Das Einspeisen besonders effizienter Wärmeenergie aus Kraft-Wärme-Kopplung oder bisher ungenutzter Wärmequellen wie Abwärme oder Abwasserwärme aus der Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen soll gefördert werden.
Z. 653: Wir werden eine Solarpflicht für Photovoltaik auf Neubauten einführen.
Z. 654: Für die energetische Quartierssanierung soll ein finanzstarkes Förderprogramm aufgelegt werden, um in Gebieten, in denen viele Gebäude sanierungsreif sind, die Sanierung zu erhöhen und warmmietenneutrale Sanierungen für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen zu ermöglichen.
Z. 658: Einführung des Förderprogramms: „Gutes Klima im Quartier“ gegen die sanierungsbedingte Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen.
Z. 681: Um das Recyceln von Baustoffen zu fördern, sollen die Länder auf Primärrohstoffe, entsprechend der Ausbeutung von Öl und Gas, eine Abgabe nehmen können.
Z.687: Künftig muss der Bund in seinen Gesetzen und Förderprogrammen statt Styropor und Co. fossilfreie und CO2-speichernde Materialien aus nachwachsenden Stoffen wie Holz belohnen.
Z. 730: Das Vorkaufsrecht soll auf
soziale Akteure wie Genossenschaften oder auch
gemeinnützige
GmbHs ausgeweitet werden und diese Akteure sollen bei der Ausübung
des
Vorkaufsrechts unterstützt werden.
Z. 748: Einführung des Bestellerprinzips bei Makler-Courtagen. Deckelung der Gebühr für Käufer*innen auf maximal 2 Prozent.
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