Nicht mit uns: Keine Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW

Liebe Mitglieder der Grünen in Münster. Bitte unterstützt meinen Antrag an unsere Mitgliederversammlung. Dieser lautet…

Die Mitgliederversammlung der Grünen in Münster möge beschließen:

Die Grünen in Münster lehnen eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen entschieden ab. Wir fordern die grüne Landtagsfraktion auf, von ihrer Absicht, gemeinsam mit der SPD eine Wahlhürde zu errichten, abzusehen.

Hintergrund

Ohne Not und entgegen der Meinung der Mehrheit der grünen Mitglieder in Nordrhein-Westfalen will die Landesregierung die von CDU und FDP eingeführte und 1999 vom Landesgerichtshof gekippte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder einführen. Doch heute gelten die gleichen Argumente wie damals. Egal ob es sich um eine Prozenthürde von 5 oder 3 Prozent handelt: die Richter hatten die Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt, weil sie das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen verletzt. Sie hielten eine solche Wahlhürde nur dann für gerechtfertigt, wenn der konkrete Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten, die ohne Sperrklausel gewählt wurden, erbracht ist. Tatsächlich entbehrt die Behauptung, kleine Parteien würden die Demokratie gefährdet, jeder Grundlage. Selbst ein von der SPD-Fraktion im Landtag in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass in keinem der 427 Kreise und Gemeinden die Funktionsfähigkeit der Stadträte durch die Parteienvielfalt so stark eingeschränkt sei, dass die Stadträte nicht ihrem Tagesgeschäft nachgehen können. Die Einführung einer Sperrklausel ist ein gravierender Eingriff in ein demokratisches Gemeinwesen, der durch die aktuelle Situation also nicht zu rechtfertigen ist. In Münster haben wir Grüne stets mit kleinen Parteien und Wähler*innengemeinschaften zusammengearbeitet. Zugegeben lief das von Fall zu Fall nicht immer reibungslos, aber von einer Funktionsunfähigkeit waren wir auch in Münster meilenweit entfernt.

Auch ist eine Sperrklausel weder ein geeigneter Schutz vor der Zersplitterung der parlamentarischen Arbeit noch vor rechtsextremen oder populistischen Parteien. Im Gegenteil. Durch eine Sperrklausel würde genau das geschehen, was extremistische Parteien anstreben: der Verlust der Meinungsvielfalt. Abweichende Meinungen zu kommunalen Themen würden strukturell ausgegrenzt. Viele kluge und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Lösungen vor Ort einsetzen wollen, würden an der Prozenthürde scheitern und zahlreiche Wahlzettel würden vergebens abgegeben. Die Wählerinnen und Wähler würde dazu verleitet, taktisch zu wählen, d.h. anstatt die Partei zu wählen, die ihrer Interessenslage entspricht, wählen sie eine Partei, die eher die Chance hat, die Prozenthürde zu überwinden. Das würde nicht nur vielen Kleinparteien in zahlreichen Städten das Genick brechen, sondern vielerorts auch unseren grünen Parteifreundinnen und Parteifreunden.

Wir Grüne sollten von solchen Sperrklausel schon aus Prinzip Abstand nehmen. Für uns sollte gelten: Wahlen sind nicht dazu da, um Parteien ein komfortables Wahlergebnis zu bescheren oder eine reibungslose Ratssitzung, sondern dienen dazu, den politischen Willen der Bevölkerung auszudrücken. Welche Parteien in ein Parlament einziehen dürfen und welche nicht, dürfen nicht die Parteien entscheiden, sondern der Souverän: die Wählerinnen und Wähler. Eine Eigenschaft der Grünen ist, dass sie Vielfalt als Chance und Stärke begreifen. Dies gilt auch für die Kommunalpolitik. Würden die Grünen die Sperrklausel unterstützen, würden sie diesen politischen Grundsatz ohne Not preisgeben. Besser wäre es, den Wettbewerb der Parteien anzunehmen und zunächst nur Vorschläge zur Stärkung der Kommunaldemokratie umzusetzen.

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